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Mittwoch, 4. Februar 2015

140 Quadratmeter Medienhetze

Heute unser Qualitätsjournalismus in Form diverser Mainstreamschmierblätter wie z.m.B. Welt-online:

"Hartz-IV-Empfänger zu Recht aus Wohnung geworfen

Das Sozialamt weigerte sich, die Miete für die 140 Quadratmeter große Wohnung eines Hartz-IV-Empfängers zu zahlen. Dieser wurde nun aus der Wohnung geworfen – zu Recht, so die Richter des BGH."

"Der Bundesgerichtshof hat einen Hartz-IV-Empfänger aus Nordrhein-Westfalen in die Schranken gewiesen, der sich gegen den Rauswurf aus seiner 140 Quadratmeter großen Wohnung wehrte. Das höchste deutsche Gericht für Zivilsachen bestätigte am Mittwoch in Karlsruhe die Wohnungskündigung wegen ausstehender Mieten. Der Mann aus Hilden hatte sich auf Zahlungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden berufen, die eine derart große Unterkunft mit einer Monatsmiete von 1100 Euro aber nicht akzeptieren wollten.
"Geld hat man zu haben", sagte Richterin Karin Milger mit Blick auf die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung von Mietern. Dies stehe zwar nicht im Gesetz, sei aber ein allgemeiner Satz im Mietrecht. "Bei Geldschulden befreien wirtschaftliche Schwierigkeiten den Schuldner auch dann nicht von den Folgen verspäteter Zahlung, wenn sie auf unverschuldeter Ursache beruhen", heißt es im Urteil weiter. Der Mieter hafte, obwohl er auf Sozialleistungen angewiesen war und diese Hilfe auch rechtzeitig beantragt hatte."

Soweit der Text von der Startseite des Propagandaorgans.
Diese "Skandal" - Schlagzeile hat natürlich Seite 1 Charakter.
Es ist eine Schande, das so ein Prozess überhaupt bis zum BGH kommt.
Jeder Dorftrottel hätte entscheiden können, das die 140 m² für einen Hartz4bezieher zu viel sind. (rund 50m² sind für einen 1 Personenhaushalt laut Hartz4Gesetzen "angemessen" )
Aber mit dem Steuern verschwenden hat es unser "Rechtsstaat" es ja.
 "Geld hat man zu haben", sagte Richterin Karin Milger 
ja auch schließlich selber.
Wichtige Prozesse hingegen kommen erst gar nicht vor Gericht, 
weil die Angeklagten über ausreichende Bonität und/oder Bekanntenkreis verfügen.
Beispiel Grüner Özdebil. 
Andere werden für 0,01 Gramm Hasch zu 700 Euro Strafe verdonnert, 
das grüne NATO-Trüffelschwein Özdebil kommt mit Einstellung der Ermittlungen wegen Geringfügigkeit davon.
Eine Haschpflanze ergibt zwischen 40 und 60 Gramm Hasch.

Aber am meisten ist es zum Kotzen, 
dass in dem ganzen Artikel nichts darüber steht, 
um wie viele Personen es sich handelt, 
oder ob die 140m² wirklich von nur einem beansprucht wurden.
Es wird der Eindruck erweckt,
das diese Unverschämtheit vom einzelnen HARTZ4ler vollkommen normal 
für jeden anderen der Rechtlosen-Schicht ist.
So haben die Gutmenschen in Deutschland wieder mal einen Grund mehr,
nach unten zu treten, 
sie buckeln ja schliesslich auch demütig nach oben, 
da muss unsere Qualitätspresse natürlich regelmäßig,
für "Skandal"-Nachschub sorgen.
Typisch deutsches Tugendtum eben......