A. Problem und Ziel
Durch den Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass Presseverlage im Online- Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler. Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden.
B. Lösung
Es werden folgende Änderungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vorgeschlagen: Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird den Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Presseverlage können somit auch die Unterlassung unerlaubter Nutzungen verlangen und gewerbliche Nutzer müssen für die Nutzung Lizenzen erwerben. Dies gilt nicht für die reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitterfreiheit:-).
C. Alternativen Keine
(Zitat Berliner Gehaltszahlungsanstalt für Lobbyisten und Schwachsinnige) Durch den Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass Presseverlage im Online- Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler. Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden.
B. Lösung
Es werden folgende Änderungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vorgeschlagen: Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird den Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Presseverlage können somit auch die Unterlassung unerlaubter Nutzungen verlangen und gewerbliche Nutzer müssen für die Nutzung Lizenzen erwerben. Dies gilt nicht für die reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitterfreiheit:-).
C. Alternativen Keine
Sorry ich habe aus Zitierfreiheit, Zitterfreiheit gemacht.
Natürlich ist Zitterfreiheit richtig.
Wir haben die Freiheit aus Angst erwischt zu werden zu zittern,
wenn wir dann doch mal etwas "geschütztes" schreiben
.
Am **.**.**** (Datum wurde von ****Zeitung veröffentlicht) berichtete die *****Zeitung
unter der Überschrift „****** ******
******“,
wobei man weiter in das Detail ging,
wobei sie berichteten:
„********* ******** ***** **** ***
**** *** **** ****************** **** *;**********.“ (Zitat
*****Zeitung).
Ich weiß nicht was unsere Politiker für einen Dachschaden haben,
aber genau so, würde in Zukunft „freies“ Bloggen aussehen,
wenn ihr Schwachsinnsausbruch mit dem Namen „Leistungsschutzrecht“
realisiert wird.
Anhand der vielen Buchstaben die ich benutzt habe, ist sogar zu befürchten, das diese nach dem geplanten Leistungsschutzrecht, auch ein Jahr lang geschützt sein werden, was sich jeweils um ein Jahr verlängert, wenn eine andere Zeitung den Artikel der *****Zeitung ausgräbt und die einzelnen Buchstaben unter Leistungsschutzrecht stellt.
Wieso also nicht auch im normalem Sprachgebrauch die Aneinanderreihung von Buchstaben zur Komposition von Worten ?
Spätestens, wenn die heute so kämpferisch für die Einschränkung
des Informationsfluss lobbyierenden Politiker
und die raffgierigen Medien merken,
das durch das „geniale“ Leistungsschutzrecht die Umsätze sinken werden,
wird die Politik der Lobbyisten nach einer neuen „genialen“ Lösung suchen. Womöglich sind dann die einzelnen Buchstaben dranne.
Massenausbeutung unter schwachsinnigen Vorwänden hat Hochkonjunktur.
Unsere Politik wird also ihrem jahrzehntelangen Regeln
und ihrer Berufung folgen.
ACHTUNG
Patentveröffentlichung
Patentveröffentlichung
Mit sofortiger Wirkung habe ich die Umlaute,
"A,a","E,e","O,o","U,u",
alle Anführungszeichen,
Ausrufungszeichen
sowie Punkte und Kommas und alle Abwandlungen der genannten Umlaute,
wie Ä,Ö,Ü,
in großer sowie in kleiner Schreibweise,
unter mein persönliches Leistungsschutzrecht,
zum bekanntgemachtem Patent, gestellt.
zum bekanntgemachtem Patent, gestellt.
Bei Benutzung in fernabsatzlicher Form,
wird für alle und jeden eine Gebühr in Höhe von
1 (einem)Euro, pro genutztes Zeichen fällig.
wird für alle und jeden eine Gebühr in Höhe von
1 (einem)Euro, pro genutztes Zeichen fällig.
Für sich zu hause, dürfen Sie weiterhin kostenlos schreiben, was sie wollen.
Die Gebühr wird nur fällig,
wenn etwas von Ihrer Meinung den Weg in das Internet findet.
nicht aufregen, es sind doch eben geistig behinderte, die können es nicht besser :))))
AntwortenLöschendanke für den artikel,endlich wieder schmunzeln :))))
Du meinst sicherlich "geistig verhindert" :-)
LöschenKann ich mir das "E" patentieren lassen?
AntwortenLöschenZu spät, für das Benutzen des Buchstaben "E" schick ich Dir ne Abmahnung...
AntwortenLöschenIch finde es sehr beängstigend das so etwas ernsthaft in betracht gezogen wird, nicht auszudenken was das für weitreichende Folgen haben würde!!!!
AntwortenLöschenDas ist unglaublich . Heute gesehen, da wird ein Satz veröffentlicht und gleich unter Copyright gestellt. Das ist auch der Grund, warum ich anonym kommentiere ;)
AntwortenLöschenBy Associated Press, Published: June 21
WASHINGTON — Supreme Court strikes down policy regulating curse words on broadcast television.
Copyright 2012 The Associated Press. All rights reserved. This material may not be published, broadcast, rewritten or redistributed.
Quelle: http://www.washingtonpost.com/politics/federal_government/supreme-court-strikes-down-policy-regulating-curse-words-on-broadcast-television/2012/06/21/gJQAYholsV_story.html
Da muss ich wohl mal die AMIS abmahnen, jede Menge A,E,O und Us im Text der WP :-) Danke
Löschen