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Donnerstag, 4. Oktober 2012

Kein Wort von "Metzitzah B’peh"

bei der Gesetzesvorlage zur Beschneidung von wehrlosen Babys
Im Gegenteil.
 In Absatz 2 heißt es:
"In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet sind und,
ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind".

Dass die Beschneidung nicht nur von Ärzten,
sondern auch von Beauftragten durchgeführt werden könne, sei im Interesse der jüdischen Gemeinschaft, stellte Ex Chefin des jüdischen Zentralrates Knobloch am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“ fest.
„Für uns ist sehr wichtig, dass ausgebildete Fachleute diesen Eingriff vorführen, und das ist auch der Fall.“

Heißt auf Deutsch -
"Der Mohel, der seit Jahrhunderten die Vorhaut entfernt
und im Abschluss den Babys den Penis  ablutscht, darf das auch weiterhin.

Brit Mila „Bund der Beschneidung“
Die Metzitzah B’peh.
Beim Metzitzah B’peh saugt der Mohel
als letzte Handlung nach der Abtrennung der Vorhaut mit seinem Mund Blut aus der Wunde des Babys.
Vor allem orthodoxe, Rabbiner und Mohalim  betrachten diesen Vorgang als halachisch notwendig.

Den Kinderpenis ablutschen, ist somit notwendig.


Beschneidung von Jungen – Eckpunkte einer Regelung
I. Vorschlag Regelungstext:
„Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche
Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn
diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn
durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird. (http://docs.dpaq.de/1833-eckpunkte.pdf)

ZMD-Vorsitzendee Aiman Mazyek zum Gesetzesentwurf :
„Die Beschneidung im Islam kann von jedem Sachkundigen vorgenommen werden, auch durch eine Frau.“
Er befürchtet eine mögliche Gefährdung für den Fall einer ausbleibenden Beschneidung. „Wenn Außenstehende vehement dem Kind ihre ablehnende Haltung zur Beschneidung aufoktroyieren wollen und so das Kind stark verunsichern und in ein zum minimalen körperlichen Eingriff unverhältnismäßigen Konflikt stürzen, ist das eine Gefahr für das Kindeswohl.“

Ja, 6 Monate alte Babys werden demnach,
von Beschneidungsgegnern gemobbt,
und bringen so viel Verstand mit,
das sie in diesem zartem Alter,
die religiöse Notwendigkeit verstehen,die Vorhaut zu entfernen.

Stell sich einer vor,
das Baby geht mit 7 Monaten nach dem Koranunterricht in ein Lokal
und besucht nach dem 20sten Kamelmilchshake
die Toilette und wird dort,
beim Pullern von einer Horde
10 Monate alten beschnittenen muslimischen Babyrockern,
wegen seiner noch vorhandenen Vorhaut ausgelacht.
Klar das dieses Baby da einen Schaden davon trägt.

Bei dieser Gesetzesvorlage ist zu befürchten,
dass in der katholischen Kirche der sexuelle Kindesmissbrauch explodiert.
Die Pfaffen können sich mit dem Kinderpenis im Mund
auf das "Gesetz" berufen
und sagen
"Wir haben im Auftrag des Herren und zum Verständnis fremder Religionen
nur die Beschneidung geübt und wollten dabei kein Blut vergießen...."

Willkommen zurück im Mittelalter,
wo die Religionen dem Staat die Gesetze vorgaben..



6 Kommentare:

  1. Wieder ein SUPER Post von Dir @ CO2. Ich schließe mich Deiner Empörung an.
    Gruß aus Bayern!

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    1. Ich bin nicht empört, das Gesetz ist eine Beleidigung für jeden der nicht unter religiösem Wahn leidet . Danke

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  2. echt wiederlich dieses gesetzt, danke @ co2 für diesen post

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  3. "Willkommen zurück im Mittelalter, wo die Religionen dem Staat die Gesetze vorgaben."

    Jaja CO von wegen "Religionen", bist Du jetzt auf dem Verharmlosungstrip ? ;-)
    Zum Glück bin ich mir sehr sicher, dass Dir klar ist, das es eben nicht nur um "Religion" geht.
    Also ist Kipo nun doch nicht strafbar oder sind hier wieder welche vor den Gesetzen der freiheitliche rechtsstaatlichen Demokratie gleicher, ist das etwa ein Unrechtsstaat, ich denke der Pöse ist seit 1990 weg!?


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    1. Kinderpornos sind offiziell illegal,
      sexueller Mißbrauch so wie es aussieht,
      ist für religiös Ewiggestrige nach dem Gesetz erlaubt,
      für den Privatgebrauch werden sie wohl auch mitfilmen dürfen.
      Muß ein "tolles" Gefühl sein, als erwachsener Mensch,
      sich selber als Baby zu sehen,
      wo ein alter Sack einem, vor der gesamten Verwandschaft,
      den Schwanz lutscht.
      Die Schmerzen vom Abschnippeln ist in der Erinnerung dabei wohl,
      der weniger psychisch belastende Teil....

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