+++ Diktatur ist, wenn der Bürger gezwungen wird, die Politik der Tyrannei als Erfolg zu feiern. Demokratie ist, wenn die Politik ohne den Bürger, seine Tyrannei als Erfolg feiert. +++

Sonntag, 21. April 2013

"Es bedarf keines Informationszugangsgrundrechts"

so am Freitag  Stephan Mayer von der CDU/CSU-Fraktion.
Schwarz-Gelb und SPD haben am Freitag im Bundestag
 einen Antrag der Grünen abgelehnt,
Informationsfreiheit in das Grundgesetz zu schreiben.
 Die Linken enthielten sich der Stimme.
Auch ein anderer Antrag der Grünen,
das Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) weiterzuentwickeln,
wurde abgeschmettert..
Unter anderem Forderten die Grünen dabei
das die Ausnahmen vom Akteneinsichtsrecht eingeschränkt werden sollen,
sowie Behörden zur Veröffentlichung ihrer Akten im Internet
verpflichtet werden könnten.

 Die SPD will demnächst aber einen eigenen Antrag
 "zu einem neuem Informationsfreiheitsgesetz" vorlegen.
 "Wir müssen das Informationsfreiheitsrecht weiterentwickeln",
so die Abgeordnete Kirsten Lühmann von den Sozis.


Die Grünen versuchen mit allen Mitteln nach der nächsten Bundestagswahl
auf Regierungsposten zu kommen.
Da mit P€€R kein Blumentopf bei der nächsten Kanzlerwahl zu gewinnen ist,
biedert sich mal wieder zeitlich passend das Grünenkruppzeug ,
beim Bürger mit "Informationsfreiheitsgesetzen" an.
Man will wohl zur nächsten Showwahl mit der CDU als Schwarz-Grüne Regierung,
in den Bundestag einziehen...

Wenn wir in einer echten Demokratie leben würden
bräuchten wir allerdings solche Von-Staates-Gnaden-Gesetze überhaupt nicht.

Wer ein Gesetz zum Informationszugangsgrundrecht braucht
hat schon lange vergessen,
dass es in einer wahren Demokratie
für jeden eine Selbstverständlichkeit sein sollte,
sich über den Staat und seine Handlungen
informieren zu können wo und wann man will
und das Behörden, Ämtern, Universitäten, Armee, Polizei, Justiz etc.
in das Bewusstsein gebrannt sein sollte,
das sie Diener des Staates, also der Bürger sind
und somit auch keine Geheimnisse vor ihrem Dienstherren,
den Bürgern haben sollten.

Es bedarf keines Informationszugangsgrundrechtsgesetzes,
da dieses Recht Selbstverständlichkeit,
so wie die Auskunft eine Pflicht der Staatsdiener sein sollte...

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