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Sonntag, 24. April 2011

ARGE und Jobcenter - Judikative und Exekutive in einem

Das größte Mißstand bei HARTZ4, ist die ersatzlose Streichung von Krankenversicherungsbeitägen durch die ARGE im Fall von Totalsanktionen oder Ablehnungsbescheiden.
Laut Statistik werden rund 55% der Ablehnungen und oder Sanktionen, vor Gericht zu Gunsten der
Leistungsempfänger entschieden.
Diese 55 % werden allerdings durch die ersatzlose Einstellung der Beitragzahlung aus der Krankenversicherung ausgeschlossen.

In Deutschland besteht, laut den Gesetzen von CDU/CSU-FDP, Krankenversicherungspflicht.
Dieser Pflicht, können diese 55% auf Grund von ARGEentscheidungen, mangels Bonität, verschuldet durch einen vorrichterlichen Akt der Leistungszahler, nicht nachkommen.

Für den Fall von Erkrankungen, werden durch diese Willkür noch größere Löcher,
in die sowieso schon vorhandenen finanziellen Verhältnisse gerissen.
Das ist obendrein eine zusätzliche psychische Belastung für die Betroffenen.

Auch die Arbeitslosenstatistik wird durch die Totalverweigerung von Leistungen enorm verfälscht.
Den Bürgern sollte es möglich sein, trotz Ablehnung der ARGEN, wenigstens,
bis zur gerichtlichen Entscheidung, ein Recht auf Krankenversicherung zu haben.
Die ARGEN besetzen für die Zeit bis zur richterlichen Entscheidung,
Judikative und Exekutive.
Jeder der Leistungen beantragt, wird unter Generalverdacht gestellt und für den Fall eines geringen Zweifels der ARGEN, auch gleich abgeurteilt und dieses vollstreckt. Die Unschuldsvermutung wird umgangen.
Für jeden Straftäter gilt allerdings, bis zur Verurteilung durch ein Gericht,
die Unschuldsvermutung.

Die Vorgehensweise der ARGEN und Jobcenter sind mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Sie verstoßen offensichtlich gegen geltendes Recht.

Im Fall von Pflicht-Krankenversicherung durch die ARGEN oder Jobcenter, würden alle Antragsteller offiziell in der Statistik erscheinen.
Die Regierung hätte so tatsächliche, unverschönte Daten.

Wenn ein Gericht letztendlich entscheidet, das der Leistungsempfänger auf Grund von vorhandenem Vermögen, keinen Anspruch auf Leistugen hatte,
kann der Staat sich das Geld ohne weiteres, durch Zugriff auf des gerichtlich festgestellte Vermögen, zurück holen.
Für den anderen Fall, haben Bürger, die zu Unrecht keinen Leistung erhalten haben,
die 2,5 Jahre, die es dauern kann bis gerichtlich entschieden wurde,
wenigstens eine medizinische Versorgung, ohne sich zusätzlich enorm zu überschulden.
Ein Teil von ihnen ist dann, sogar schon länger wieder in Arbeit.
Der Teil muss von diesem Lohn, Schulden,
die durch eine Fehlentscheidung der ARGEN entstanden sind, begleichen.
Es nutzt wenig, wenn diese ihre Zahlungen von den ARGEN, irgendwann wegen gerichtlichem Beschluss, dann Jahre später erhalten.
Die meisten Familien sind dann total überschuldet, was andere soziale Probleme, auch bei deren Kindern, nach sich zieht.

Nicht alle Leistungsempfänger sind, wie Frau Merkel bei einer Wahlveranstaltung sagte:
"Hartz IV ist nicht dafür gedacht, dass man mit einer Kombination von Arbeitslosengeld II und ein bisschen Schwarzarbeit eigentlich für das ganze Leben drauf verzichten kann, wieder einen richtigen Job zu machen"

Für Bundestag und Regierung gilt:
"Ein Regierungsposten ist nicht dafür gedacht, das man aus einer Kombination
von Diäten, zuzüglich steuerfreien Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen, nebst einer Menge Lobbyistenlohn, eigentlich die ganze Legislaturperiode darauf verzichten kann, seinen Job als Diener des deutschen Volkes zu machen, um sich dann sein Leben lang, an den Beziehungen zu bereichern, die durch eine Kanditatur als Abgeordneter oder Regierungsmitglied, entstanden sind."