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Donnerstag, 10. März 2011

Lottoverbot für Hartz-IV-Empfänger.

(Lawblog) Das Landgericht Köln hat es “Westlotto”  per Einstweiliger Anordnung untersagt, Spielscheine oder Rubbellose an Empfänger von Sozialleistungen abzugeben. Ein Gerichtssprecher hat die einstweilige Verfügung gegenüber der Westdeutschen Zeitung bestätigt.
Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet..
Möglich ist das Urteil durch den Lotteriestaatsvertrag. Dieser beinhaltet auch Suchtprävention. Laut Glücksspielstaatsvertrag müssen Menschen mit geringen Einkünften vor Glücksspielen geschützt werden.

Besonders perfide ist, das sogar Aufstocker, welche mitunter 3 Arbeitstellen haben, nicht über das Geld, welches sie mit ihrer Arbeit verdienen bestimmen dürfen.
Sogar Juden durften im 3. Reich, mit dem Geld was sie mit ehrlicher Arbeit verdient haben,
machen was sie wollten.
Dieses Urteil ist Rückschritt in den Frühfeudalismus und übersteigt sogar die Diskriminierung
im 3tem. Reich.

Allgemeine Handlungsfreiheit war gesten. Das Grundgesetz verkommt zur Lachnummer.
Kein Hartz-IV-Empfänger wird freiwillig seinen Bewilligungsbescheid vorlegen, damit er dann kein Los kaufen kann.
Potenzielle Lottospieler müssten durch Vorlage geeigneter Belege nachweisen, dass sie über ein Einkommen verfügen, bei dem die Kosten für einen Spielschein noch “verhältnismäßig” sind.
Hartz-IV-Empfänger  müssen  damit rechnen, dass ihnen ein möglicher Gewinn wegen Verstoßes gegen das Glücksspielrecht nicht ausgezahlt wird.
 Das Erwerbslosen Forum Deutschland rügt offene Diskriminierung und spricht von Kastendenken. Eine ganze Bevölkerungsgruppe werde instrumentalisiert, um den Streit über privates und öffentliches Glücksspiel in Deutschland auszutragen.
Die Hartz-IV-Lobby ruft Betroffene auf, sich in einem Forum als Lottospieler zu outen und so gegen die “absurde und skurrile Entscheidung” zu protestieren.

Bleibt abzuwarten, wann das Ganze auch noch auf Rentner, Kindergeldempfänger und Wohngeldempfänger ausgeweitet wird.


Da ist sie doch wieder, die Lösung:
KENNZEICHNUNGSPFLICHT
Hier ein passendes Schnittmuster..
Ich rate aber schnell zuzugreifen, da nicht gewährleistet ist, 
wie lange Sozialschmarotzer noch in das Internet,
 oder in öffentliche Stoffgeschäfte dürfen.
Und hier die ENDLÖSUNG,
Es braucht nur noch per Gericht eine Verpflichtung geurteilt werden,
was diesem "Rechtssystem" ja scheinbar nicht schwer fallen dürfte:
Wer sich der Freiwilligkeit verweigert,
darf natürlich standrechtlich erschossen werden.
So kann die CSU, sich mit Seehofers Worten " sträuben bis zur letzten Patrone", um eine Zuwanderung in die Sozialsysteme zu verhindern oder aber diese dezimieren.