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Sonntag, 6. März 2011

Anmeldung des Vermögens von Hartz4beziehern

Verordnung über die Anmeldung des Vermögens
von Leistungsbezieher nach SGB

[414]
Vom 26. April 1938/
weitere Ausarbeitung ab 22. Februar 2002/Inkrafttreten
1. Januar 2005

Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 18. Oktober 1936 (RGBl. I. S. 887) wird folgendes verordnet:
§ 1

(1) Jeder Leistungsbezieher nach SGB (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 (RGBl. I. S. 1333) hat sein gesamtes in- und ausländisches Vermögen nach dem Stande vom Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung gemäß den folgenden Bestimmungen anzumelden und zu bewerten. HARTRZ4bezieher fremder Staatsangehörigkeit haben nur ihr inländisches Vermögen anzumelden und zu bewerten.

(2) Die Anmelde- und Bewertungspflicht trifft auch den Partner des Leistungsbezieher nach SGB Ehegatten eines Leistungsbezieher nach SGB.

(3) Für jede anmeldepflichtige Person ist das Vermögen getrennt abzugeben.
§ 2

(1) Das Vermögen im Sinne dieser Verordnung umfaßt das gesamte Vermögen des Anmeldepflichtigen ohne Rücksicht darauf, ob es von irgendeiner Steuer befreit ist oder nicht.

(2) Zum Vermögen gehören nicht bewegliche Gegenstände, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Anmeldepflichtigen bestimmt sind, und der Hausrat, soweit sie nicht Luxusgegenstände sind.
§ 3

(1) Jeder Vermögensbestandteil ist in der Anmeldung mit dem gemeinen Wert anzusetzen, den er am Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung hat.

(2) Die Anmeldepflicht entfällt, wenn der Gesamtwert des anmeldepflichtigen Vermögens ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten 5000 Reichsmark/150€ pro Lebensjahr nicht übersteigt.

Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingesetzt. Zu den Mitgliedern gehörten mit ihren damaligen Funktionen:

* Norbert Bensel, Mitglied des Vorstandes der DaimlerChrysler Services AG
* Jobst Fiedler, Roland Berger Strategy Consultants
* Heinz Fischer, Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG
* Peter Gasse, Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen
* Peter Hartz, Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG
* Werner Jann, Universität Potsdam
* Peter Kraljic, Direktor der McKinsey & Company Düsseldorf
* Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes
* Klaus Luft, Geschäftsführer der Market Access for Technology Services GmbH
* Harald Schartau, Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen
* Wilhelm Schickler, Präsident des Landesarbeitsamtes Hessen
* Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
* Günther Schmid, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
* Wolfgang Tiefensee, damaliger Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
* Eggert Voscherau, Mitglied des Vorstandes der BASF AG
Ich sehe dabei nicht einen der jemals für sein Geld gearbeitet hat.
Somit war die Diskriminierung/Dezimierung der sozial Schwachen schon im Vorfeld geplant.

übrigens:
Die ARGE beteiligt sich inzwischen an einer Neuauflage des Euthanasieprogramm aus der NS-Zeit.
Nur damals gab es Gesetze, die sich direkt darauf bezogen.
Heute erstellt man Scheingesetze um den Schein zu wahren, 
so lassen sich die Opfer nicht so einfach einer Richtlinie oder einem Gesetz zuordnen. 
Ja unsere Politik hat aus der NS-Zeit gelernt. 
So einfach wird man denen kein Nürnberg verordnen können.

Die Vernichtung des ungeborenen Lebens von Hatz4beziehern:
(gegen-hartz4.de)
Bundesregierung: Hartz IV Sanktionen gegen Schwangere rechtmäßig
Daraufhin antworte die Bundesregierung, die „Zumutbarkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung richtet sich für alle Leistungsberechtigten nach § 10 SGB II.“ Demnach seien ALLE Bezieher von Hartz IV Leistungen grundsätzlich dazu angehalten, jede Arbeit und jeden Kurs anzunehmen. Nur in Ausnahmen sei es zulässig, einen Kurs oder eine Arbeit nicht anzutreten, so die Bundesregierung. „Eine Schwangerschaft an sich führt noch nicht zur Unzumutbarkeit, zu berücksichtigen sind alle Umstände des Einzelfalls.“ Somit erkennt die schwarz-gelbe Koalition keinen Grund, Schwangere oder auch Hochschwangere nicht zu sanktionieren. „Soweit es sich um eine zumutbare Arbeitsgelegenheit handelt, führt die Ablehnung dieser Tätigkeit zu einer Sanktion nach § 31 SGB II, wenn Leistungsberechtigte keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten nachweisen.“ Eine Schwangerschaft stellt demnach kein gewichtigen Grund dar, so die Meinung insbesondere des Bundesarbeitsministeriums, dessen Vorsitz die „kinderliebe“ Ursula von der Leyen (CDU) inne hat. „Der Schutz für Kinder gilt anscheinend nur für diejenigen, die ebenso viel Geld verdienen, wie die Ministerin selbst“ konstatierte Sebastian Bertram der „gegen-hartz.de Redaktion“. Eine unmenschlichere Antwort hätten die Koalitionsfraktionen nicht abgeben können, so Bertram weiter.

Bundesregierung findet Sanktionen gegen Schwangere "normal"
Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland zeigte sich angesichts der Antwort der Bundesregierung entsetzt: „Die Bundesregierung findet es ganz normal, dass auch Schwangere und ihr ungeborenes Leben sanktioniert werden. Es erweckt den Anschein, dass bei Hartz IV Nachwuchs nicht erwünscht wird. Anders lässt sich nicht erklären, dass stur nach dem Gesetzestext geantwortet wird und nicht darauf eingegangen wird, dass es ja auch ein werdendes Leben gibt, dass allein schon durch den psychischen Druck gefährdet ist, den Repressionen von Jobcentern auslösen. Im Übrigen lässt die Bundesregierung kein Zweifel daran, dass es ihr nur Arbeitskraftverwertung geht und keineswegs um Integration. Welchen Sinn machen Ein-Euro-Jobs, wenn fest steht, dass danach mindestens drei Jahre keine Beschäftigung der Mutter stattfinden darf“.

In den letzten Wochen wurde bekannt, dass zahlreiche Jobcenter in ganz Deutschland schwangeren Frauen den Hartz IV Regelsatz auf Null zusammenstrichen, weil die Betroffenen beispielsweise einen Ein-Euro-Job nicht antraten. Die Begründung, dass im Rahmen einer Schwangerschaft körperlich schwerwiegende Tätigkeiten nicht zumutbar sind, ignorierten die Behörden. Zusätzlich wurde der Mehrbedarf für Schwangere gestrichen und zum Teil die Kosten der Unterkunft nicht mehr gezahlt. In einem Fall konnte zu mindestens eine Eilklage beim zuständigen Sozialgericht eine Null-Kürzung wieder rückgängig gemacht werden. (sb, elo)

Es war schon einmal die Gesetzgebung, welche eine offene Diskriminierung 
und Verfolgung mit Kennzeichnungspflicht einleitete. 
Wie das endete, steht in unseren Geschichtsbüchern.

Wer an diese Stelle den angekündigten "gelben Davidsstrern" erwartet hat,
den muss ich "enttäuschen".
Mich hat ein Verfechter zionistischer Interessen, beschuldigt,
dieses "Symbol" zu mißbrauchen, um persönliche Vorteile daraus ziehen zu wollen.
Auch ist mir angeblich dessen Bedeutung nicht klar.
Dem ist nicht so.
Mich am Elend anderer zu profilieren, liegt mir nicht.
übrigens:
Ich vermisse  den sittenwärtigen Aufschrei von "HirntotimIrgendwo"
zu diesem
Wirklichen Mißbrauchsfall

Da ich mich nicht von gehirngewaschenen Pseudokünstlern manipulieren lasse,
hier der Stern des Anstoßes: