Bei unmittelbar bevorstehenden Schadenseintritts von
katastrophischen Dimensionen,
ist nun die Bundeswehr berechtigt auch im Inland für "Ruhe" zu sorgen.
Ich weiß nicht auf welche "Katastrophische Dimensionen" sich unser Parteienkartell vorbereiten,
aber eines ist sicher. Es wird blutig.
Nach Definition des Verfassungsgerichtes ist der Einsatz der Bundeswehr gegen Demonstranten verboten.
Ist es nicht aber der Klan der Gesetzeverfasser, der darüber bestimmt,
wer Demonstrant und wer Terrorist ist ?
Eine nicht gemeldete Demonstration,
ist in Deutschland keine Demonstration,
im Sinne von Demonstration,
sondern eine Zusammenrottung von Bürgern,
die gegen die Demonstrationsgesetze verstoßen.
Das nennt sich dann Landesfriedensbruch und ist eine Straftat.
Straftäter nennt man in Deutschland pauschal "Kriminelle",
solange sie keine höhere Funktion in den Blockpartei bekleiden.
Die heißen dann Politiker und geben sich mit solchen Kleinigkeiten,
wie Landesfriedensbruch erst gar nicht ab.
Eine unangemeldete Demonstration von Bürgern ist
eine "Zusammenrottung von Kriminellen,"
wie sie dann in den system-hörigen Medien heißen,
ruft dann aber schon,
die Erlaubnis für einen Bundeswehreinsatz auf den Plan.
Wenn Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes besteht,
darf die Bundeswehr zuschlagen.
Hören wir nicht so schon laufend, das wie schon bei Stuttgart21, eine Masse vom Menschen, nach Demonstrationsrecht unberechtigt, auf die Straße gingen.
War da nicht auch schon die Rede von Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung ?
So Bundestagspräsident Lammert zum Schlichtungsverfahren S21 und den Forderungen nach Bürgerentscheiden:
" Die freiheitlich-demokratische Grundordnung könnte durch einen Antiparlamentarismus gefährdet werden. Aus diesem Grund sei er gegenüber plebiszitären Demokratieelementen eher kritisch eingestellt"
Nur ein Beispiel wie schnell unsere Parteienkartell-Diktatur die Phrase
"Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung",
womit sie allerdings nur ihren,
durch die Alliierten gesicherten, Machtanspruch meinen,
als Totschlagargument raus geholt wird.
Der Pleb hat das Maul zu halten.
Die Lobbykratie wird mit allen Mitteln verteidigt.
Jetzt sogar nach ihren Gesetzen "legitim" mit Waffengewalt.
Etwas lächerlich ist das Urteil der Gerichtes dennoch.
Wenn die BRD die Bundeswehr im Inland zur Niederschlagung von
"Gefährdung ihrer Machtposition", jetzt offiziell,
eingesetzt werden darf,
dann tut Assad auch nichts anderes mit den plündernden Horden von Plebs,
die in Syrien offensichtlich,
bewaffnet die Grundordnung Syriens zerstören wollen.
Dieses Gesetz erklärt das, was Assad in Syrien tut, als westlich legitim.
Dieses Regime verabschiedet Gesetze,
die sie in "Diktaturen" wie sie es nennen, selber offen verurteilen.
"Katastrophische Dimensionen"
hat zwar juristisch noch keine genaue Definition,
allerdings ist die politisch, lobbyistisch gelenkte "Rechtsprechung"
in Deutschland,
schon um einige katastrophale Dimensionen weiter.
Wer erst die Bundeswehr zur Söldnertuppe macht,
ein Wehrpflichtiger ist nicht so einfach bereit,
auf seine Verwandtschaft zu schießen,
und danach so ein Gesetz erlässt,
plant "Großes" nach deren "Rechtsempfinden".
Da kommt ein großes blutiges Unrecht auf die Bürger zu....
katastrophischen Dimensionen,
ist nun die Bundeswehr berechtigt auch im Inland für "Ruhe" zu sorgen.
Ich weiß nicht auf welche "Katastrophische Dimensionen" sich unser Parteienkartell vorbereiten,
aber eines ist sicher. Es wird blutig.
Nach Definition des Verfassungsgerichtes ist der Einsatz der Bundeswehr gegen Demonstranten verboten.
Ist es nicht aber der Klan der Gesetzeverfasser, der darüber bestimmt,
wer Demonstrant und wer Terrorist ist ?
Eine nicht gemeldete Demonstration,
ist in Deutschland keine Demonstration,
im Sinne von Demonstration,
sondern eine Zusammenrottung von Bürgern,
die gegen die Demonstrationsgesetze verstoßen.
Das nennt sich dann Landesfriedensbruch und ist eine Straftat.
Straftäter nennt man in Deutschland pauschal "Kriminelle",
solange sie keine höhere Funktion in den Blockpartei bekleiden.
Die heißen dann Politiker und geben sich mit solchen Kleinigkeiten,
wie Landesfriedensbruch erst gar nicht ab.
Eine unangemeldete Demonstration von Bürgern ist
eine "Zusammenrottung von Kriminellen,"
wie sie dann in den system-hörigen Medien heißen,
ruft dann aber schon,
die Erlaubnis für einen Bundeswehreinsatz auf den Plan.
Wenn Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes besteht,
darf die Bundeswehr zuschlagen.
Hören wir nicht so schon laufend, das wie schon bei Stuttgart21, eine Masse vom Menschen, nach Demonstrationsrecht unberechtigt, auf die Straße gingen.
War da nicht auch schon die Rede von Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung ?
So Bundestagspräsident Lammert zum Schlichtungsverfahren S21 und den Forderungen nach Bürgerentscheiden:
" Die freiheitlich-demokratische Grundordnung könnte durch einen Antiparlamentarismus gefährdet werden. Aus diesem Grund sei er gegenüber plebiszitären Demokratieelementen eher kritisch eingestellt"
Nur ein Beispiel wie schnell unsere Parteienkartell-Diktatur die Phrase
"Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung",
womit sie allerdings nur ihren,
durch die Alliierten gesicherten, Machtanspruch meinen,
als Totschlagargument raus geholt wird.
Der Pleb hat das Maul zu halten.
Die Lobbykratie wird mit allen Mitteln verteidigt.
Jetzt sogar nach ihren Gesetzen "legitim" mit Waffengewalt.
Etwas lächerlich ist das Urteil der Gerichtes dennoch.
Wenn die BRD die Bundeswehr im Inland zur Niederschlagung von
"Gefährdung ihrer Machtposition", jetzt offiziell,
eingesetzt werden darf,
dann tut Assad auch nichts anderes mit den plündernden Horden von Plebs,
die in Syrien offensichtlich,
bewaffnet die Grundordnung Syriens zerstören wollen.
Dieses Gesetz erklärt das, was Assad in Syrien tut, als westlich legitim.
Dieses Regime verabschiedet Gesetze,
die sie in "Diktaturen" wie sie es nennen, selber offen verurteilen.
"Katastrophische Dimensionen"
hat zwar juristisch noch keine genaue Definition,
allerdings ist die politisch, lobbyistisch gelenkte "Rechtsprechung"
in Deutschland,
schon um einige katastrophale Dimensionen weiter.
Wer erst die Bundeswehr zur Söldnertuppe macht,
ein Wehrpflichtiger ist nicht so einfach bereit,
auf seine Verwandtschaft zu schießen,
und danach so ein Gesetz erlässt,
plant "Großes" nach deren "Rechtsempfinden".
Da kommt ein großes blutiges Unrecht auf die Bürger zu....
Infoliner sagt:
AntwortenLöschenIch verstehe Deine Sorge nicht. Ich begrüße es, wenn nun endlich gegen die in katastrophische Dimensionen ausartende Bedrohung meiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Politik und Wirtschaft vorgegangen werden kann. Freundliche Apelle haben ja nicht geholfen, also ist das ein konsequenter Schritt zur Erreichung einer Regierungsform, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht.
In Deinem Artikel orientierst Du Dich eher am Sprachgebrauch derer, deren Untertan Du nicht sein möchtest. Warum sprichst Du dann deren Sprache?
"Erreichung einer Regierungsform, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht." Wenn man den Bürger als Zielscheibe sieht, ja dann steht er in dieser Gesellschaftsform genau im Mittelpunkt, als goldene Fahrkarte für die Parteienlobby.... Zur Sprache... ich kann kein häbräisch...
LöschenDie Bundeswehr wird zur Söldner-Armee. Erfahrenes Personal wird an der Peripherie Europas (zb. im Balkan) gesammelt. Der Einbürgerung steht diesem Personal nichts im Wege. Auch nicht die Skrupel deutscher Kameraden, im Zweifel nicht zu schiessen.
AntwortenLöschenauch unter den deutschen Kameraden wird es welche geben, die sich nicht scheuen werden...aber erfahrene Natokrieger aus dem Kosovo zögern natürlich nicht so lange...
Löschen