Ein paar Gedanken zum "Urselinchen" oder auch "Hartz4" genannt
§ 9 II SGB II greift durch "Vermögensverwertung" vom sogenanntem "Vermögen" in verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz ein und hebelt diesen aus.
Ist eine Immobilie Eigentum eines Partners, vor der Gründung einer Familie durch Eheschließung oder Gründung einer eheähnlichen Gemeinschaft, verstößt die Verwertung auf Grund dieses Gesetzes gegen den Schutz von Eigentum durch das Grundgesetz und BGB.
Die Verwertung von Eigentum, welches das einzig mögliche lebenslange Einkommen eines Behinderten darstellt, und auch die darauf beruhende Gewährung von Leistungen auf Darlehensbasis, ist eine Benachteiligung auf Grund einer Behinderung. Ein gesunder Mensch kann irgendwann einmal das Darlehen zurück zahlen, weil er durch Arbeit einkommen erzielen kann. In diesem Fall ist eine Zwangsversteigerung des Hauses, und damit der einzigen Einkunftsquelle, unausweichlich.
Der Behinderte wird für immer in staatliche Leistungs-Abhängigkeit gezwungen. Altersarmut auf Gesetzesbasis.
§ 7 III Nr. 3c SGB II, gesetzlich verordneter Einstandswille und der Zwang dazu, beschränkt die persönliche Freiheit, dem Schutz der Familie und die Religionsfreiheit.
Er beruht einzig und allein auf der persönlichen Entscheidung des Einzelnen, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung und keine gesetzlichen Rechte darauf.
Aus rein menschlichen Gesichtspunkten ist dieser Einstandswille, bei sich liebenden Menschen selbstverständlich. Eine Gesellschaft und Regierung, welche den Kapitalismus lebt, kann nicht durch Gesetze zu Nächstenliebe zwingen. In unserem Fall, haben wir nicht die Mittel füreinander aufzukommen ohne die Existenz des anderen zu gefährden.
Der Einstandswille bei Ehe wird auf Grund der Eheschließung staatlich bestimmt. Gleiches wird in einer "wilden Ehe", im Rahmen von Leistungszahlung gemacht.
Damit werden Ehe und einfaches Zusammenleben, von diesem Gesetz gleichgestellt. Dieses steht im totalem Widerspruch zu den unterschiedlichen Rechten von Verheirateten und Unverheirateten.
Allgemein SGB II und Jobzenter
Die amtliche Konstruktion von Bedarfsgemeinschaften führt dazu, daß bestehende Familien, Ehen und Partnerschaften zerstört werden. Deren Gründung, wird auf Grund der zu befürchtenden sozialen Nachteile für den Einzelnen, beschwert oder verhindert. Dieses widerspricht dem verfassungsgemäßigen Schutz der Familie und dem Recht auf persönliche Entfaltung.
Von arbeitsfähigen Partner mit Kindern, welcher auf ALG2 von der Arbeitsagentur angewiesen sind, wird die komplette Leistung, auch die Versicherung der Kinder eingestellt, wenn dieser, mit jemanden mit "Vermögen" eine Beziehung eingeht. Der andere Partner, welcher nicht der leibliche Elternteil der Kinder ist, hat sein gesamtes Vermögen einzusetzen und auch für die Kinder aufzukommen. Ist dieser Partner aber voll erwerbsunfähig und bezieht selber Leistungen im Rahmen der Grundsicherung, werden die Kinder dort nicht berücksichtigt oder versichert, weil es nicht die leiblichen Kinder des Leistungsbezieher sind. Dieses enspricht eindeutig einem Verstoß gegen den verfassungsrechtlichem Schutz von Kindern und Familie, der Gleichberechtigung und dem Schutz vor Diskriminierung.
Die Arbeitsagentur, vertreten durch Jobzenter, in diesem Fall eine Gesellschaft bürgerlichem Rechts, verlangt unter Androhung von Sanktionen die Herrausgabe von datenschutzrelevanten Daten und Unterlagen von Eigentum, welches nicht Eigentum des Leistungs-. Antragstellers sind. Die Sanktionen, Einstellung von allen Leistungen, inkl. Krankenversicherung der Kinder, sind ein Verstoß gegen das Grundgesetz. (Schutz der Familie und Kinder, Recht auf Unversehrtheit) Es ist gleichzeitig eine Straftat. Mit der Androhung von Gefahr für Leib und Leben, zum Zweck der Herrausgabe dieser Daten und Unterlagen, ist der Tatbestand der Erpressung erfüllt.
Das Jobzenter beruft sich auf die Rechtmäßigkeit und strikte Einhaltung von Gesetzen.
Wenn dem so ist, sind Jobzentern, auf Grund der kriminellen Durchsetzung von verfassungsfeindlichen Gesetzen im eigentlichem Sinn, verfassungsfeindliche und kriminelle Vereinigungen und die BRD der PATE.
Brief an die Bildzeitung
03.02.2010 Schlagzeile 1.Seite mein Kommentar:
zu "So wird bei Hartz4 abgezockt"
Schön das Sie solche Leistungsbetrügereien anprangern.
Dennoch sieht das Ganze, eher nach einer Treibjagd aus. In keinem Artikel Ihrer Zeitung werden die Opfer der staatlichen Willkür erwähnt, die unschuldig und ehrlich diese Leistungen beanspruchen, aber nicht erhalten, weil der Gesetzgeber Gesetze geschaffen hat, welche von jedem Amt anders ausgelegt werden. Mit den irrsinnigsten Beurteilungen von Sachlagen und Geschnüffel in der Intimssphäre, werden Existenzen zerstört, ohne Rücksicht auf irgendein Menschenrecht. Mit Neid, Hass und Gier die solche einseitigen Schlagzeilen erzeugen, kann man gute Auflagen erzielen.
Aber das Journalismus zu nennen, ist eine Farce. Wie wäre es, wenn sich Ihre Redakteure,
statt auf niedrige menschliche Instinkte zu setzen, anfangen würden wieder korrekte Recherchen zu führen und auch so zu berichten.
Und wenn wir schon bei Leistungsbetrügern sind, alle Regierungsbeamte erhalten Leistungen vom Staat.
Die meisten davon tun dafür nichts, ausser sinnlos plappern.
Von denen ist keiner ein "gläsener Bürger", obwohl diese uns Volk vertreten und von unseren Steuergeldern leben.
Wo ist die Begründung für den Unterschied zwischen einem Sozialleistungsempfänger und einem Staatsdiener ?
Beide leben von Steuergeldern. Der Sozialleistungsempfänger meist nur vorrüber gehend. Der Staatsdiener lebenslang.
Aber nur die einen sind bedingungslos Rechenschaft schuldig. Was ist das für ein irres System.
Mit Ekel kann man inzwischen sagen "Wir sind ein Volk" und was für eins.
Aber die "freie Presse" wird sich daran ja nicht die Finger verbrennen.
Eine Veröffentlichung würde mich wirklich erstaunen, da Staat und Presse offiziell ja nie kritisiert werden.
Ich veröffentliche aber dennoch selber diese Zeilen in meinem Blog. http://luegenmaul.blogspot.com/
Die "unBILDungs Zeitung beschimpft alles und jeden als der "Irre von"
Sind sie nicht selber die "Irren", wenn der Wind sich dreht, dann werden
neue Fahnen gehisst, und man hat sich vorher eben nur "geirrt".
Wieviele Opfer das gekostet hat, egal, Hauptsache die Auflage stimmt.
"Bürger schell zum Händler laufen, CO² kann man jetzt kaufen"
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