+++ Diktatur ist, wenn der Bürger gezwungen wird, die Politik der Tyrannei als Erfolg zu feiern. Demokratie ist, wenn die Politik ohne den Bürger, seine Tyrannei als Erfolg feiert. +++

Mittwoch, 13. Oktober 2010

S21 und seine Folgen - Zurück zum DDR-Recht

BERLIN - Widerstand gegen Polizisten soll künftig härter bestraft werden können.

Das Bundeskabinett brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Er sieht vor, dass der Strafrahmen für einfachen Widerstand gegen Beamte von derzeit zwei auf dann drei Jahre Haft angehoben wird.
Darauf hatten sich Union und FDP nach einigen Meinungsverschiedenheiten geeinigt. Widerstand gegen einen Polizisten liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Demonstrant sich bei einer Festnahme aus dem Griff des Polizisten losreißt, ohne den Beamten zu verletzen.
Pflastersteine strafverschärfend
Aus Unionsreihen hatte es Forderungen gegeben, das Strafmaß hier auf bis zu fünf Jahre heraufzusetzen. Dies lehnte die FDP ab. Sie verwies unter anderem auf bereits bestehende Paragrafen zur Ahndung von Körperverletzungen, die bis zu zehn Jahre Haft vorsehen.
Zudem soll der Paragraf 113, Absatz 2, im Strafgesetzbuch, der sich auf besonders schweren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bezieht, so ergänzt werden, dass sich bei Angriffen nicht nur das Mitführen einer Waffe sondern auch von gefährlichen Gegenständen strafverschärfend auswirkt. Darunter könnten beispielsweise auch Eisenstangen oder Pflastersteine fallen. Der Paragraf sieht hier eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft vor."

Bundesdeutsches Recht ähnelt immer mehr alten Gesetzen der DDR:
 § 212. Widerstand gegen staatliche Maßnahmen. (1) Wer einen Angehörigen eines staatlichen Organs durch Gewaltanwendung oder Bedrohung mit Gewalt oder einem anderen erheblichen Nachteil an der pflichtgemäßen Durchführung der ihm übertragenen staatlichen Aufgaben zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit hindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe bestraft.
Altfassung vor Juni 1979  
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
nur das in der DDR 79 die Strafen milder und in der BRD jetzt die Strafen auf DDR-Niveau verschärft werden.

Wie wäre es für die Obrigkeit mit diesem Gesetzentwurf:
§ xyz Unterlassung der Anzeige.
  Wer von dem Vorhaben, der Vorbereitung oder der Ausführung
1. einer Ordnungswidrigkeit gegen den Frieden und die Menschlichkeit
2. einer Ordnungswidrigkeit gegen die Bundesrepublik
3. einer Ordnungswidrigkeit gegen das Leben
4. einer Ordnungswidrigkeit oder Vergehens gegen die allgemeine Sicherheit oder gegen die staatliche Ordnung
5. eines Vergehens oder Ordnungswidrigkeit des Mißbrauchs von Waffen oder Sprengmitteln
6. einer Ordnungswidrigkeit oder Vergehens der Fahnenflucht vor dessen Beendigung glaubwürdig Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich zur Anzeige bringt,
7. weiß wer zu viel CO² ausstößt
 8. weiß wer den Müll nicht trennt
9. wer Wissen über Raucher hat
10. wer weiß wer im Stehen pinkelt u.s.w.
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünfzig Jahren bestraft.
Verbrechen, welche ausschließlich von Staatsfunktionären begangen werden dürfen,
dürfen nicht zur Anzeige gebracht werden.
Zuwiderhandeln wird wird nach §xyz bestraft.

Das bundesdeutsche Recht, schützt immer mehr den Staat und deren Bediensteten
nach DDR-Vorbild..
Gesetze für den Bürger, sind nicht reformierungswürdig.


Das Strafrecht gegenüber Vergewaltigern und Kinderschändern zu verschärfen,
fällt den Damen und Herren natürlich,  im Himmel nicht ein.
Die Angst muss bleiben, sonst können sie ihre Politik
der "Einschränkung von Bürgerrechten 
auf Grund von offensichtlicher Bedrohung" nicht weiter führen.
Nur der "offensichtliche" Terror und Bürgerungehorsam 
kann mit allen Mitteln bekämpft werden.
Aber der Zweck heiligt ja schon immer die Mittel 

Dafür steigt aber die Wählergunst für die Grünen/Bündnis90:
Es gibt Neuigkeiten auf der anderen Seite der Blockparteien, die Pornoindustrie wird`s freuen:

Einblick in die Strukturen der GRÜNEN JUGEND - von der Basisgruppe bis zum europäischen Dachverband FYEG
Aus der Satzung der Grünen Jugend Niedersachsen
"Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen ist die selbständige, politische Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Niedersachsen.

"Die von uns erarbeiteten politischen Ziele sollen in den Prozess der politischen Diskussion eingeführt werden."
http://www.gj-nds.de/aktuelles/news/3658584.html
Auschnitt aus Bericht über das BUMS-Seminar
"Am sonnigen Sonntagmorgen kam Sarah Benke auf den Dachboden und referierte sehr kompetent über das Tabu Inzest.
Normalerweise werden Geschwister nach 30-monatigem Zusammenleben nicht mehr voneinander in liebestechnischer wie sexueller Hinsicht angezogen, damit die größere Diversität bei Verbreiterung des Genpools erreicht wird.
Tatsächlich ist die Chance ein geistig behindertes Kind zu kriegen,
wenn die Elternteile Geschwister sind, mit 40 - 50% höher als bei Nicht-Verwandten (3%). Die Gesetzgeberin untersagt daher das Recht auf vaginalen Geschlechtsverkehr zwischen Personen, die in einem gewissen Verwandschaftsgrad zu einander stehen,
andere sexuelle Handlungen sind aber -
wenn sie im gegenseitigen Einvernehmen geschehen - erlaubt.
In Gruppen arbeiteten wir einstimming heraus,
dass das Verbot in die persönliche Privatsphäre des Menschen eingreift  .....
"

Bei der heutigen irrsinnigen Politik, bleibt dem Nachwuchs nur der Wahnsinn

IMMER SCHÖN GRÜN WÄHLEN,
dann haben Deine Nachbarn bald drei Köpfe...wegen Inzest.
IMMER SCHÖN Gelb/Schwarz WÄHLEN,
dann haben Deine Nachbarn und Du
bald drei Köpfe...wegen der Strahlung der AKW`s
IMMER SCHÖN ROT WÄHLEN,
dann hat bald keiner mehr einen Kopf, der offen seine Meinung äußert,
wegen der revoltutionären roten Vergangenheit


5 Kommentare:

  1. na bitte - läuft doch alles nach plan

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  2. Man sollte differenzieren! Bekämen wir wirklich ein DDR-Recht, so hätten wir dann endlich eine Verfassung--- und damit dann vielleicht auch ein verfassungsmäßiges Recht auf Bildung und Arbeit. Und das wäre doch mal nicht ganz schlecht, oder? Denn das gab es in der vielgescholtenen DDR, in der alles so viel schlechter war!

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  3. Ich beziehe mich nur auf die Gesetze zur Sicherung der Staatsmacht. Und diese waren wirklich nicht von Pappe. Ich hätte auch Gesetze des Dritten Reiches schreiben können, aber die wurden eindeutig teilweise wörtlich in bundesdeutsches Recht übernommen.
    Siehe Strafrechtslehrer Prof. Dr. Gerhard Wolff.
    “Nationalsozialistisches Steuerrecht und Restitution” von Dr. Ronald Faber LL.M. (Yale), verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am VfGH und Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel, rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien aus dem Jahr 2006 und
    http://forschungsschiff-pirol.org/2010/07/21/nationalsozialistische-steuergesetzgebung-im-jahr-2010/.
    Eine Verfassung für Deutschland lässt sich bei dieser Art von Regierung nicht ratifizieren,
    die würde dann "Bürgerrechsbeschneidungsstückelwerkgesetz" heissen:-)
    und würde von der Regierung für das Volk geschrieben und nach Gutdünken geändert werden, so wie alles andere was auf deren Mist gewachsen ist.

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  4. ...so weit, so gut. Aber jede Diktatur wird sich Gesetze schaffen, die der eigenen "Sicherheit" und dem Machterhalt dienen. Der Vorteil war natürlich, dass wir alle wußten, dass wir in einer Diktatur lebten- wurde uns auch regelmäßig gesagt. Während heute ständig von irgendeiner Demokratie gefaselt, und das eigene Unvermögen als Erfolg verkauft wird. Aber ich denke, Seiten wie diese hier, sind da sehr positiv zu bewerten, um die andere Seite der Medallie zu beleuchten.
    "Bürgerrechtsbeschneidungsstückelwerkgesetz", find ich übrigens Klasse...!

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  5. Die derzeigen Reformen nennt man übrigens:
    PÖBELAUSBEUTUNGSMASSENVERARSCHUNGSBONZENFÖRDERUNGSEIGENEUNFÄHIGKEITEINSTANDSGESETZE
    Danke

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