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Donnerstag, 1. September 2011

Leichenfleddern für die Staatskasse


Sozialgesetzbuch II
§ 35 Erbenhaftung

(1) 1Der Erbe eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, soweit diese innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind und 1 700 Euro übersteigen. 2Die Ersatzpflicht ist auf den Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalles begrenzt.

(2) Der Ersatzanspruch ist nicht geltend zu machen,

1.soweit der Wert des Nachlasses unter 15 500 Euro liegt, wenn der Erbe der Partner des Leistungsempfängers war oder mit diesem verwandt war und nicht nur vorübergehend bis zum Tode des Leistungsempfängers mit diesem in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat,

2.soweit die Inanspruchnahme des Erben nach der Besonderheit des Einzelfalles eine besondere Härte bedeuten würde.

(3) 1Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach dem Tod des Leistungsempfängers. 2§ 34 Abs. 3 Satz 2 gilt sinngemäß.


Mal ein kleines Beispiel.
Da ist, wir nennen ihn Paul, Paul hat mit 58ig Jahren seinen Job verloren.
Er hat, trotz seiner Behinderung 43 Jahre in das "Solidarsystem" eingezahlt.
Er bekommt sein ALG1 danach 7 Jahre HARTZ4. 
Wer stellt so einen alten Typen mit Behinderung denn ein ?

Er ist sehr pflichtbewusst und stirbt wie die Politik es erwartet von einem vollblutdeutschen Pöbel,
bevor er Rente bekommt. 
Es muss ja wenigstens ein paar Leute geben, 
die für die Leute,
welche über dem Beitragsbemessungssatz der Rentenbeiträge liegen 
und im Verhältnis zum Einkommen von Paul nur einen Bruchteil bezahlten, aufkommen.
Die Leute, die etwas älter werden, da sie ja nicht so anstrengende Jobs hatten wie Paul,
die sollten die Rente schon sicher haben.
Die Verwaltung der zig Verwaltungen muss ja auch bezahlt werden.
So richtig solidarisch das Sozialsystem...
Wer wenig Geld für viel Arbeit bekommt, kriegt wenig Rente,
aber darf dafür prozentual zum Einkommen mehr Sozialabgaben und Steuern zahlen,
als der Gutverdiener.
Die Sozialparasiten in den Chefetagen von Verwaltung, Regierung, Banken, etc.
lass ich mal aussen vor.
Das sind keine Verdiener, das sind Bekommer.

Aber Paul war Verdiener und stirbt auch noch pünktlich.
Aus Dank für diese Aufopferung für das Sozialsystem, 
plündert der Staat natürlich seinen Nachlass.
Der Staat lebt ja schließlich vom plündern.

Ach ja, Paul...
Paul hat ein kleines Häuschen, gerade so groß, das die ARGE es ihm nicht Zwangs verwertet hat.
So 50ig Tausend Euro wert.
Nun ist er aber tot.
Er hat in den 7 Jahren monatlich rund 500 € inkl. Zuschlag für Behinderte von der ARGE erhalten. Macht dann 42000 €.
Hätte er das Haus nicht gehabt,
hätte die ARGE jeden Monat 1000 € zahlen müssen.

Das allerdings hat der Staat ja gespart, weil Paul das Haus hatte.

Nun ist er aber tot. 
Dann wird die Miete fällig. Der Staat in seiner Güte holt sich die.
Schließlich hat er ja so lange umsonst dort gelebt.
Die Erben werden um ihr Erbe gabracht.

Dieses Leichenfleddergesetz nennt sich Erbenhaftung.

Paul hatte einen Sohn.
Da gibt es tatsächlich einen Erben.
Der hat Arbeit eine Frau und ein Kind,
aber leider keine Ersparnisse.
Sie wohnen zur Miete.
Toll ein Haus geerbt, denkt der „ Monatlich 500 € Miete gespart. 
Wer weiß wie teur das noch wird. „
Das für die nächsten 80ig Jahre. 
Da haben sogar die Enkel noch was von. Klasse."

Macht eine Einsparung von 480 000 €,
Geld was die Familie bestimmt gebrauchen kann.

Aber nicht bei den „humanistischen“ und "logischen" oder gar "gerechten" Gesetzen der BRD.
Der Gewinn und die möglichen Einsparungen sogar für den Staat selber, 
werden durch Zwangsverwertung vernichtet.
Er muss das Haus verkaufen, um die ARGE auszuzahlen oder ein Zwangsdarlehen aufnehmen, welches auf das gleiche herrauskommt, nur das dann noch ein Vetter der Parteienlobby das Haus günstig "schießen" kann.

Er als Erbe und auch seinen Erben,
werden vom Staat Zwangsenteignet.
Die 42000 €, die er an das Sozialkartell zurück zahlen muss,
vernichten ihm und seinen Erben Summen von mehreren Hunderttausend Euro.

Wäre es von Paul nicht klüger gewesen das Haus,
inklusive seines vom Staat als wertlos erachtetem Leben, in die Luft zu sprengen ?

Unsere Volksverräter sind in der Lage Gesetze zu verfassen,
welche sich auf Erbreihenfolge berufen.
Aber das mit diesem Gesetz Erben enterbt werden,
scheint im "solidarischstem System der Welt" ja wohl gewollt zu sein.

Es zeugt allerdings auch von deren Dummheit,
mit dieser Praxis wird das "Solidarsystem" extrem belastet.
Es werden immer mehr Menschen,
denen die Miete bezahlt werden muss,
obwohl das irgendwann als Erbe mit Erbschaft überhaupt nicht nötig gewesen wäre.

Aber irgendein BWL` er hat vorgerechnet und die Statistik hat ergeben...

Die Bekloppten werden eben einfach nicht alle
......siehe Bundestag

Von wegen “Nach uns die Sintflut“ - Die Flut wird kommen ihr Sozialparasiten...

1 Kommentar:

  1. Was wäre denn das Beste für Familie Paul gewesen? Zu Lebzeiten das Haus an den Sohn für 1 Euro verkaufen, zur Miete drinne wohnen bleiben und dann Mietzuschuß beantragen?
    Oft ist man zu Lebzeiten zu bequem, doof o.ä., um clevere Entscheidungen zu treffen. Viele haben sich da schon angearscht.

    Liebe Grüße aus Berlin
    Jochen

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