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Mittwoch, 12. Januar 2011

G.W.Bush - bei Einreise klicken die Handschellen

Schweiz will Ex -US-Präsidenten Bush bei Einreise in die Schweiz verhaften und anklagen
George W. Bush kommt auf Einladung einer jüdischen Organisation am 12. Februar nach Genf. Dann muss Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, handeln und ihn verhaften lassen.

Die Liste der Verbrechen des ehemaligen US-Präsidenten ist lang. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter, Angriffe gegen die Zivilbevölkerung, massive Verletzungen der Genfer Konvention sowie unzählige Kriegsverbrechen im Irak und Afghanistan.

Seit dem 1. Januar 2011 sind in der Schweiz umfangreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verfolgung dieser Straftaten vorschreiben. Die Bundesanwaltschaft ist demnach verpflichtet, Bush bei Einreise verhaften zu lassen und ein Verfahren gegen ihn zu eröffnen, denn die Schweiz ist auch für die Verfolgung im Ausland begangener Taten zuständig, sofern sich der Täter in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert oder an ein internationales Strafgericht überstellt werden kann.

Die Gesetzesänderungen:
Die Änderungen des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes sehen insbesondere die Schaffung des neuen Tatbestandes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und eine detaillierte Definition von Kriegsverbrechen vor. Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten Straftaten wie vorsätzliche Tötung, Ausrottung, Versklavung, Verschwindenlassen von Personen, Folter, Sexualdelikte oder Vertreibung, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden. Diese Straftaten werden bereits heute grundsätzlich durch das schweizerische Strafrecht erfasst. Allerdings kann das zusätzliche Element des Angriffs gegen die Zivilbevölkerung, das diese Verbrechen besonders verabscheuungswürdig macht, nicht angemessen ,mitbestraft" werden.

Kriegsverbrechen - wie z.B. Angriffe gegen die Zivilbevölkerung, die Rekrutierung von Kindern oder der Einsatz verbotener Waffen - werden heute lediglich durch einen Pauschalverweis auf das humanitäre Völkerrecht unter Strafe gestellt. Neu werden diese Verbrechen detailliert im Schweizer Strafrecht definiert. Geringfügig angepasst wird zudem der im Jahr 2000 ins Strafrecht aufgenommene Tatbestand des Völkermords.

Ein Einknicken vor den Mächtigen der USA, die mit Gewaltandrohungen versuchen diesen Rechtsbruch durchzusetzen, käme einem Kniefall vor fremden Vögten gleich. Das wäre eine nationale Tragödie, das  Ende der 720 Jahre währenden Eidgenossenschaft und der 12. Februar 2011 würde als der Tag in die Geschichte eingehen, an dem die Schweiz ihre Ehre und ihren Stolz verlor. Sogar die jährliche Rütlifeier am 1. August wäre nur noch ein Tag der nationalen Schande.
Im Rütlischwur steht es geschrieben:
"Der dreieinige Gott sei Zeuge, dass wir beschlossen haben, unsere Freiheit gegen jede fremde Macht und Gewalt zu schützen".

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