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Mittwoch, 11. Januar 2012

Katholischer Religionsleher - Freispruch trotz Sex mit 14 jähriger Schülerin

22-mal hatten ein 32 Jahre alter Lehrer und seine 14-jährige Schülerin sexuellen Verkehr - auch in Schulräumen, und nachdem der Lehrer sich offenbar über Monate gezielt an das Mädchen herangemacht hatte.
Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Pädagogen dennoch vom Verdacht des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener frei, weil kein "Obhutsverhältnis" vorlag, entschieden die Richter Ende Dezember. Damit hoben sie eine Verurteilung des Mannes zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung durch das Amtsgericht Neuwied und das Landgericht Koblenz auf. Das Mädchen sei dem Lehrer nicht im Sinne des Gesetzes zur Erziehung anvertraut gewesen. Er sei in ihrer Klasse schließlich nur dreimal als Vertretungslehrer eingesprungen. (Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen: 1 Ss 213/11)
Der verheiratete Pädagoge hatte die 14-Jährige mehrfach dazu gedrängt, die Liaison geheim zu halten, berichtete die "Rhein-Zeitung". Schließlich flog sie doch auf, und der Lehrer wurde suspendiert. Wie das Magazin "Stern" berichtete, soll sich der Lehrer zuvor mit Avancen und einem Liebesbrief auch an die ältere Schwester des Mädchens herangemacht haben. Die habe ihn aber abgewiesen.
 Die Schule des Mädchens im rheinland-pfälzischen Kreis Neuwied und seine Eltern reagierten empört auf den Beschluss. "Die Entscheidung verkennt die Realitäten an Schulen völlig", zitierte die "Rhein-Zeitung" den Schulleiter am Mittwoch. "So kann Schule nicht funktionieren." Die Eltern sagten, sie seien "total niedergeschlagen".

Fehlt nur noch "Es war innige, tiefe Liebe...

9 Kommentare:

  1. Wenn man das BGH-Urteil über Obhutsverhältnis zu Grunde legt, dann war keine andere Rechtssprechung möglich. Somit hat der Richter alles richtig gemacht und den Fehler bitte beim Gesetzgeber suchen.

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  2. Danke für den Hinweis, hast ja recht. Danke

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  3. Ich finde auch den Fehler hat nicht der Lehrer begangen. Alleine der Gesetzgeber ist schuld. Gesunder Menschenverstand hat da nichts zu suchen. Der Lehrer wollte doch nur die Gesetzteslücke aufzeigen und wird dafür so sehr bestraft?! Wer Ironie findet darf sie behalten.

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  4. allerdings, die Richter wurden ja schon immer gezwungen, die Ungerechtigkeit des Gesetzgebers zu verkünden.... alles arme Richter, die so brutal in die Sklaverei des Gesetzgebers gezwungen wurden und keine Möglichkeit haben, den Gesetzgeber auf Fehler in der Gesetzgebung hinzuweisen. Die Geschichtsbücher sind ja voll davon...

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  5. genau...der Lehrer ist das arme Opfer, der Richter der "Gezwungene" und das Kind die Täterin.....diese Art von Gesetzen wird so manchen Pfaffen dazu animieren sich sofort hemmungslos einen runter zu holen und nach dem nächsten Kind Ausschau zu halten....aus meiner Sicht gibt es da nur ein Urteil....Schwanz ab, runter mit der Männlichkeit

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  6. ...das muß aber erst der Gesetzgeber erlauben.... und da kommt sogar der Papst zu Besuch...

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  7. wenn ein normaler lehrer dies täte wäre der garantiert bestraft worden, bei diesem urteil hat mit sicherheit die kirche ihre flossen im spiel, ich könnte kotzen. prügelt die pfaffen runter von der kanzel, raus aus dem lustschloss das sich kirche nennt und rein in den wald, stellt dort große holzkreuze auf und nagelt das gesindel drann, so sind sie ihrem gott näher!!!!

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    1. na mal nicht so zornig :-) Es sind nicht nur die Pfaffen und die Kirche.
      Allerdings sollten gerade die, die den Glauben haben oder verkünden erst einmal ihren Balken vor den Augen sehen, bevor sie andere auf Splitter im Auge hinweisen..."Richtet nicht auf, das ihr nicht gerichtet werdet" Komisch im "richten" haben die es voll drauf. Wobei man dabei kaum im Sinne von Recht, sonder "Formgebung" sprechen müsste...

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    2. danke das du mich gemaßregelt hast :-), ja ich weis das es nicht nur die Pfaffen und die Kirche sind die Kinder mißbrauchen, nur die kommen immer ungeschoren davon, andere werden schon verurteilt wenn sie minderjährige Kinder auch nur schräg ansehen

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